Der Name Guderhandviertel taucht in den Quellen erst spät auf, nämlich 1524: „Im Ghuderhandeverndeil“. Dieser Name ist folgendermaßen zu erklären: Aus dem Spätmittelalter ist überliefert, dass die große Siedlungsgemeinde Lu (auch to der Lu und bi der Lu) in Viertel eingeteilt wurde, in drei Kirchviertel (Im Kerckverndeil) „Steinkirchen“, „Mittelnkirchen“, „Neuenkirchen“ und ein Viertel ohne Kirche, eben Guderhandviertel. Wie dieser Name zu verstehen ist, bleibt unklar. Evtl. ist gemeint, dass diese Siedlung, von Steinkirchen aus betrachtet, zur guten rechten Hand liegt oder dass diese Siedlung ohne Kirche und Pfarrer der guten Hand Gottes anvertraut ist.

Historische Forscher vermuten, dass die Eindeichung des Sietlandes in Guderhandviertel von Steinkirchen aus zuerst, d.h. kurz vor 1150, nur bis zum Nessbogen erfolgte und dass erst später Anfang des 13. Jahrhunderts das schmalere Sietland bis kurz vor Horneburg kultiviert wurde. Südlich davon wurde im Geestrandmoor 1255 die Wasserburg Horneburg unter Beteiligung der adligen Familie Schulte von der Lühe auf einem dem Kloster Harsefeld gehörenden Grundstück erbaut.

 

Das Kloster Harsefeld war ebenso wie das 1142 mit Harsefelder Hilfe gegründete Marienkloster in Stade an der Kolonisierung des Sietlandes beteiligt. So besaßen das Stader Marienkloster in Hollern und das Kloster Harsefeld an der Lühe Grundstücke, darunter den Nesshof in Guderhandviertel. Das Grundstück des Nesshofes im Lühebogen hat eine von den Marschhufen abweichende Form, er war offenbar schon bei der Vermessung und bei der Anlage der Entwässerungsgräben als besonderer Block für einen Gründungsbeauftragten (Lokator) oder einen maßgeblich beteiligten adligen oder geistlichen Grundherrn als Besitz vorgesehen. So etwas gab es auch in anderen Teilen des Alten Landes, z.B. in Hollern.

 

In einer Bestätigung der Privilegien des Klosters Harsefeld durch Papst Alexander IV. wird 1260 festgestellt, dass das Kloster Harsefeld an der Lühe für die Gerichtsbarkeit zuständig ist und dass es darüber hinaus schon seit längerer Zeit den Kirchenzehnt erheben darf. Noch 1592 wird in einer Urkunde das Gericht in Steinkirchen als richte im neßhave bezeichnet. Zu dem Gericht gehörten 60 Abgabepflichtige, die ihre Abgaben an das Gericht, d.h. auf dem Nesshof, abzuliefern hatten. Die Gerichtsbarkeit, das 1285 iudicium in lu genannt wird, wurde vom 13. bis zum 15. Jahrhundert von den erzbischöflichen Dienstmannen (Ministerialen) Schulte von der Lühe im Auftrag des Harsefelder Klosters wahrgenommen. Die im 13. Jahrhundert erstmals erwähnten Schultes besaßen Güter in allen Meilen des Alten Landes und auch auf der Geest. Sie lebten seit 1255 als Burgmannen in der Vorburg Horneburg. 1899 verstarb der letzte Nachkomme der Adelsfamilie Schulte im Familiensitz Esteburg.