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Der Nesshof in Guderhandviertel im Alten Land
Das Alte Land ist Teil des Marschengürtels südlich der Niederelbe zwischen Hamburg und Cuxhaven. Mit dem Deichbau im 12. Jahrhundert entstand in diesen Marschen eine Kulturlandschaft, die sich in ihrer Eigenart deutlich von der auf den Geestgebieten zwischen Elbe und Weser unterscheidet. Dabei entwickelten sich aber auch gewisse Unterschiede zwischen den Marschenländern Altes Land, Land Kehdingen und Land Hadeln.
Entscheidend für diese eigentümliche Entwicklung war der Deichbau vom 12. Jahrhundert an und das damit in enger Verbindung stehende Entwässerungssystem durch die Deiche hindurch zur Elbe hin bzw. zu deren Nebenflüssen. Dieser gemeinschaftlich bewerkstelligte und gemeinsam weiter entwickelte Deichbau sowie die Aufgabe, die Deiche ständig zu kontrollieren, führte in den Marschenländern zu einer besonderen Rechtsstellung und politischen Organisation. Erst Anfang der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts wurden die letzten Reste der politischen Besonderheiten beseitigt, die Kulturlandschaft ist bis heute eine besondere geblieben.

Im Laufe von Jahrtausenden war seit dem Ende der letzten Eiszeit im breiten Urstromtal durch Hochwasser und Überschwemmungen der fruchtbare und schwere Marschboden entstanden, bestehend aus Kleierde. In der Nähe der Elbe und der Nebenflüsse bildeten sich höhere, teilweise auch Sand enthaltende Ablagerungen, genannt das Hochland, z.B. in Bassenfleth, Twielenfleth, Grünendeich, Borstel. Daran schließt sich in einem breiteren Streifen zur Geest hin das niedriger, teilweise unterhalb des Meeresspiegels gelegene Land an, das Sietland, z.B. in Hollern, Bachenbrock, Jork, Ladekop, auch in den deichfernen Lagen in Steinkirchen, Guderhandviertel, Mittelnkirchen, Neuenkirchen. Zwischen dem Sietland und der Geest bildete sich das feuchte, erst seit dem 20. Jahrhundert landwirtschaftlich genutzte und bis ins 20. Jahrhundert siedlungsfeindliche Geestrandmoor. Durch so genannte Achterdeiche schützten sich die Marschenbewohner gegen Wasser, das von der Geest aus in die Marschen floss.
Bevor der Deichbau im Alten Land begann, siedelten bereits die von Karl dem Großen um 800 bekämpften und christianisierten Sachsen in kleinen Gruppen auf dem Hochland an der Elbe. Da hoch auflaufende Sturfluten seltener waren, konnte neben Fischfang sicher auch schon Ackerbau betrieben werden. Befahrbare Wege gab es nicht; der Verkehr wurde mit Kähnen bewerkstelligt, nämlich auf Prielen, den Nebenflüssen und der Elbe. Mit Booten musste man auch zur Kirche fahren. Für Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste war für die erste Meile des Alten Landes die erzbischöfliche Wilhadikirche in Stade zuständig. Seit dem 12. Jahrhundert gab es allerdings nachweislich auch schon einige Kapellen und bald darauf eigenständige Pfarrkirchen.
Die Flut und auch die Hochwasser liefen im frühen Mittelalter bei starkem Sturm noch nicht so hoch auf wie heute, weil das Elbwasser sich auf mehrere Elbarme und bei Hochwasser auch im Sietland weit ausbreiten konnte. Dennoch kam es immer mal wieder zu Verlagerungen des Hauptlaufes der Elbe und zu Landverlusten. So verschwand z.B. der Ort Bardesfleth, der vor Grünendeich gelegen war, da wo heute der Elbarm zwischen heutigem Deich und der Insel Lühesand verläuft.
Seit dem 11. Jahrhundert gab es aufgrund einer Klimaverbesserung (Wärmephase) in Deutschland bessere Ernten und als Folge einen Bevölkerungsanstieg, der wiederum zu einem Anwachsen der Zahl und der Größe städtischer Siedlungen beitrug, insbesondere im 12./13. Jahrhundert. Die dadurch sich ergebende erhöhte Nachfrage nach agrarischen Erzeugnissen förderte den Ausbau der Ackerflächen (so genannte Binnenkolonisation und bald darauf auch Ostkolonisation bis über die Oder hinweg). Zur Binnenkolonisation gehörte die Kolonisierung der fruchtbaren Marschengebiete an Weser und Elbe.
Nur war hier die Ausweitung der Ackerfläche nicht allein durch Roden von Wäldern zu erreichen wie anderswo. Ein kunstvolles Entwässerungssystem musste geschaffen werden und in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mussten die Fluten mit Deichen von den Ackerflächen ferngehalten werden. Drei Voraussetzungen bzw. Personengruppen mussten da sein, um die Aufgaben zu bewältigen: Fachleute, Siedler und Herren, die bereit waren, das alles zu organisieren.
Herren waren damals die Stader Grafen und andere Adlige, außerdem Bischöfe und Klöster. Die Fachleute holte man aus den Niederlanden. Die historische Forschung hat herausgefunden, dass um 1113 die ersten holländischen Kolonisten herbei gelockt wurden durch den Erzbischof Friedrich von Bremen. Sie begannen die Hamme-Wümme-Niederung bei Bremen zu kolonisieren. Das Herbeilocken von Siedlern geschah dadurch, dass sie bislang unbebautes Land zu freiem Eigentum erhielten und dass sie rechtlich besser gestellt wurden als sonst die Bauern im Erzbistum, d.h. im Elbe-Weser-Dreieck: Sie waren persönlich frei und hatten eine eigene mit holländischen Elementen angereicherte Gerichtsbarkeit. Außerdem haben sie schon früh (wohl noch im 12. Jahrhundert) Kirchen gebaut und eigene Kirchengemeinden gebildet.
Die holländischen Fachleute brachten ihr Wissen mit, wie in ihrer Heimat Marschenland einzudeichen und zu entwässern ist. Im noch ungenutzten Sietland des Alten Landes errichteten sie - wahrscheinlich mit sächsischen Helfern - Deiche zum Hochland hin und vermaßen von dort aus ca. 16 m breite parallele Streifen senkrecht zum Deich auf die Geest zu verlaufend. Die Hollerstraße in Hollern, wo wahrscheinlich die ersten Holländer sich als Bauern niederließen, gibt den Verlauf dieses niedrigen, aber damals ausreichenden Deiches wieder. 2,25 km lang waren die von der Hollerstraße aus rechts und links mit Gräben versehenen Streifen (oder auch „Stücke“). An deren Ende wurde eine rechtwinklig dazu verlaufende Landwettern ausgehoben sowie zum Geestrandmoor hin ein Achterdeich aufgeworfen. Es entstand ein ringsum von Deichen umgebener „Polder“.
In Steinkirchen und Guderhandviertel und auf der anderen Seite der Lühe in Neuenkirchen und Mittelnkirchen wurde der neue Deich an der Lühe errichtet und von dort verliefen die Streifen nach Osten bzw. Westen, d.h. annähernd rechtwinklig zu denen in Hollern oder später in Jork und Ladekop. Das Prinzip der Errichtung von Poldern und des Entwässerungssystem blieb aber jeweils dasselbe.
Nur hieß Hollern damals noch nicht Hollern, sondern Ditterscop oder Ditkerskop. Und die oben genannten Orte an der Lühe hießen ursprünglich zusammengefasst „Lu“, gesprochen Lü. Mit „damals“ ist die Zeit der Kolonisation des Sietlandes im Alten Land gemeint. Diese begann um 1135 im später so genannten Hollern und wenige Jahre später auch westlich und östlich der Lühe. Dieser Reihenfolge wird neuerdings widersprochen, indem angenommen wird, dass der Lühedeich zuerst errichtet wurde und anfangend in der 1. Meile, bald darauf in der 2. Meile Kööge im Sietland eingedeicht wurden, eben „Lu“. Erst danach sollen Hollern und die übrige zweite Meile des Alten Landes mit Jork und Ladekop eingedeicht worden sein. Die dritte Meile wurde erst in der zweiten Hälfte des 12. und der ersten des 13. Jahrhunderts kultiviert.
Auch hier im Alten Land war der Bremer Erzbischof beteiligt. Er hatte Grundeigentum und einen Bischofshof in Stade und hatte darüber hinaus Interesse daran, seine weltliche Macht im Stader Raum zu stärken. Landesherr im Alten Land waren die Grafen von Stade. Ursprünglich stammte diese aus Harsefeld, hatten ihren Sitz dort aber um 1000 in ein geistliches Stift und später in ein Benediktinerkloster umgewandelt. Auch dieses Kloster war an der Kolonisation beteiligt. Vor allem die Grafen unterstützten die Ansiedlung der Holländer mit Privilegien und sicherlich in den ersten Jahren auch mit Hilfen zum Lebensunterhalt. Einzelheiten sind aber leider nicht schriftlich überliefert. Nach dem Tod des letzten Stader Grafen im Jahr 1144 riss der Sachsenherzog Heinrich der Löwe († 1195) den Besitz der Grafen an sich. Auch er unterstützte die Ansiedlung von Holländern im Alten Land. Schließlich bedeutete diese Ansiedlung von Menschen für ihn mehr Abgaben und Stärkung der Macht gegenüber anderen Regionalfürsten.
Die sächsischen Altsiedler des Hochlandes direkt an der Elbe übernahmen von den Holländern gleichzeitig oder wenig später Deichbau und Entwässerungssystem. Sicherlich haben die Landesherren Druck ausgeübt, aber wahrscheinlich überwog dabei die Einsicht, dass man den Fluten gemeinsam trotzen sollte und dass die Ernteerträge sich so steigern ließen. Im Rechtswesen unterschieden die Altsiedler sich weiterhin von den Neusiedlern, aber mit der Zeit wuchsen beide Gruppen gesellschaftlich zur Landesgemeinschaft des Alten Landes zusammen. Die sächsische Sprache der Altsiedler setzte sich allgemein durch, weil neben den Holländern gewiss auch viele sächsische Bauernsöhne im neuen Siedlungsgebiet beteiligt waren. Holländische Sprachelemente sind später im Altländer Platt recht selten.
Der Name Guderhandviertel taucht in den Quellen erst spät auf, nämlich 1524: „Im Ghuderhandeverndeil“. Die große Siedlungsgemeinde Lu (auch to der Lu und bi der Lu) wurde in Viertel eingeteilt, in drei Kirchviertel (Im Kerckverndeil) „Steinkirchen“, „Mittelnkirchen“, „Neuenkirchen“ und ein Viertel ohne Kirche, eben Guderhandviertel. Wie dieser Name zu verstehen ist, bleibt unklar. Evtl. ist gemeint, dass diese Siedlung ohne Kirche der guten Hand Gottes anvertraut war bzw. dass hier Kloster Harsefeld (die gute Hand Gottes) besonders viel Besitz und Rechte hatte.
Historische Forscher vermuten, dass die Eindeichung des Sietlandes in Guderhandviertel von Steinkirchen aus zuerst nur bis zum Nessbogen erfolgte und dass erst später Anfang des 13. Jahrhunderts das schmalere Sietland bis kurz vor Horneburg kultiviert wurde. Südlich davon wurde im Geestrandmoor 1255 die Wasserburg Horneburg unter Beteiligung der adligen Familie Schulte von der Lühe auf einem Grundstück erbaut, das dem Kloster Harsefeld gehörte.

Das Kloster Harsefeld war ebenso wie das Marienkloster in Stade, das 1142 mit Hilfe Harsefelder Mönche gegründet worden war, an der Kolonisierung des Sietlandes beteiligt. So besaßen das Stader Marienkloster in Hollern und das Kloster Harsefeld an der Lühe viele Grundstücke, darunter den Nesshof in Guderhandviertel.
Das Grundstück des Nesshofes im Lühebogen hat eine von den Marschhufen abweichende Form, er war offenbar schon bei der Vermessung und bei der Anlage der Entwässerungsgräben als abgesondeter Besitzblock für einen Gründungsbeauftragten (Lokator) oder einen beteiligten adligen oder geistlichen Grundherrn als Grundbesitz vorgesehen. So etwas gab es auch in anderen Teilen des Alten Landes, z.B. in Hollern.
Die Zugehörigkeit des Nesshofes zum Kloster Harsefeld lässt sich durch viele Quellen nachweisen,. So wird z.B. in einer Bestätigung der Privilegien des Klosters Harsefeld durch Papst Alexander IV. 1260 festgestellt, dass das Kloster Harsefeld an der Lühe für die Gerichtsbarkeit zuständig ist und dass es darüber hinaus schon seit längerer Zeit den Kirchenzehnt erheben darf. Noch 1592 wird in einer Urkunde das Gericht in Steinkirchen als richte im neßhave bezeichnet. Zu dem Gericht gehörten 60 Abgabepflichtige, die ihre Abgaben an den Gerichtsvogt, d.h. auf dem Nesshof, abzuliefern hatten.
Die Gerichtsbarkeit, das 1285 iudicium in lu genannt wird, wurde vom 13. bis zum 15. Jahrhundert von den erzbischöflichen Dienstmannen (Ministerialen) Schulte von der Lühe im Auftrag des Harsefelder Klosters wahrgenommen. Die im 13. Jahrhundert erstmals erwähnten Schultes besaßen Güter in allen Meilen des Alten Landes, z.B. in Neuenkirchen. und auch auf der Geest. Sie lebten seit 1255 als Burgmannen in der Burg Horneburg. 1899 verstarb der letzte Nachkomme der Adelsfamilie Schulte auf der Esteburg in Moorende, ein Familiensitz der Schultes.
Der Nesshof blieb nach der Reformation noch bis 1632 im Besitz des Harsefelder Erzabtes, der dort einen Vogt als Verwalter und Beauftragten für das Gericht einsetzte. 1632 übergab der protestantische Bremer Erzbischof Johann Friedrich, der nach dem Abzug der kaiserlich-katholischen Truppen aus dem Erzstift wieder mit schwedischer Hilfe die Macht in seinem Klosterbesitz erlangt hatte, diesen Nesshof zusammen mit anderen klösterlichen Gütern im Alten Land „dem Königlich-Schwedischen Herrn Legaten Doctor Johann Adler Salvius“ für dessen Verdienste . Mit dem Land wurden auch die zu Abgaben verpflichteten Bauern dem neuen Besitzer übergeben. Ähnliches geschah in Grünendeich, wo damals die „Adlersburg“ entstand.
Im Jahr darauf bestätigten die auf dem Landtag in Basdahl versammelten Landstände (= hohe Geistliche, der Landadel sowie Vertreter der Städte Stade und Buxtehude) diese „Donation“ (das Geschenk). Hintergrund war die beabsichtigte Auflösung der katholischen Klöster in Harsefeld und Stade. Nach dem Friedensschluss am Ende des 30-jährigen Krieges 1648 erhielt Salvius von der schwedischen Königin Christine sogar den gesamten Klosterbesitz „erbeigentümlich“. Die neue Bezeichnung für diesen Besitz war nun „Herrschaft Harsefeld“.
Nach Salvius Adlers Tod 1652 wurde die Herrschaft Harsefeld dem französischen Gesandten in Hamburg, dem Herrn Baron Peter Bidal übertragen. Dies geschah als Gegenleistung für den Erlass der Schulden, die Königin Christine von Schweden bei dem französischen Bankier und Großkaufmann hatte. Die Königin erhob ihn in den schwedischen Freiherrenstand und verlieh ihm den Titel „Pierre Bidal, Baron d' Asfeld“ (Harsefeld).
Bei dem feierlichen Akt des Herrschaftswechsels in Harsefeld am 24.4.1654 waren als Großbauern („Hausmänner“) aus dem Alten Land dabei: Heinrich Feindt. Heinrich Claus Felde, Johann Ficke, Johann zum Felde, Claus Lammers, der Vogt Albert zum Felde und einige andere namentlich nicht erwähnte. 1666 wird ein „harsefeldischer Voigt zu Guderhandt Viertell“ erwähnt, vielleicht Vogt Albert zum Felde auf dem Nesshof.
Überliefert ist, dass die Altländer sich häufig widerspenstig zeigten bezüglich der abzuliefernden Abgaben, denn sie bestanden darauf, dass sie ihre Ländereien im Unterschied zu den Geestbauern „eigenthümlich“ besäßen. Die Pastoren in Steinkirchen und Neuenkirchen wurden aufgefordert, die Leute von der Kanzel herab, an ihre Pflichten zu erinnern. Es wurden dann auch Musketiere auf die Höfe geschickt. Da es dem Baron Bidal letztlich ums Geld und nicht um irgendwelche Rechte ging, bestand die Einigung darin, dass viele Altländer Bauern sich von der zu zahlenden „Hauer“ (= Pachtzins) mit einer bestimmten Summe auf 50 Jahre frei kauften. Das Geld konnten sie aufbringen, da sie „eine Zusatzeinnahme wegen der guten Gegend an Obst und anderen Sachen, welche sie täglich nach Hamburg brachten“, hatten.
In den 80er Jahren des 17. Jahrhunderts bildete Schweden eine „Reduktionskammer“, die alle verschenkten und veräußerten Ländereien wieder in königlichen bzw. staatlichen Besitz bringen sollte. Bis 1690 zogen sich die Streitereien hin, um die Harsefelder Güter wieder zu königlich-schwedischen zu machen. Das Amt Harsefeld wurde als untere Verwaltung- und Gerichtsinstanz eingerichtet. Die Vögte der niedere Gerichtsbarkeit in Guderhandviertel und Steinkirchen wurden vom Amt Harsefeld bestellt. Juristisch unterstanden sie dem Gräfengericht in Jork.
Später wurde der Einzug der Steuern, Abgaben und Zehnten im Alten Land, die vorher nach Harsefeld gingen, dem neuen Amt Stade-Agathenburg zugeordnet. Für 1780 wird z.B. berichtet, dass von Zehntpflichtigen in Steinkirchen 400 Reichstaler an das Amt in Agathenburg zu entrichten seien.
Vielleicht ist in der Schwedenzeit der Nesshof mit einem breiten Burggraben umgeben worden, von dem heute nur noch wenige Reste erhalten sind. Besser erhalten ist solch ein Burggraben um den ehemaligen Gutshof Bergfried der adeligen Familie Zesterfleth im Ortsteil Bergfried der Hauptmannschaft Guderhandviertel. Von 1335 bis zum Aussterben 1861 hatten die Zesterfleth dort ihren Hauptsitz und einen kleinen eigenen adligen Gerichtsbezirk. Aus dem Wappen der Zesterfleth - drei silberne Messer mit goldenem Griff auf blauem Grund - wurde 1989 das Wappen des Ortes Guderhandviertel innerhalb der „Samtgemeinde Lühe“, die am 1.1.1971 gegründet worden war.
Noch vor den geschilderten politischen Veränderungen zu Beginn des 17. Jahrhunderts gab es im Süden des Nessbogens eine wichtige Veränderung: Statt einer älteren Schleuse bei Horneburg wurde an dieser Stelle eine neue Schleuse errichtet, nämlich da, wo heute die “Schleusenbrücke“ für Fußgänger über die Lühe führt. Diese Schleuse sollte die (Sturm-)Flut daran hindern, weiter die Lühe aufwärts vorzudringen. Bei Ebbe sollten das Lühewasser und das Wasser des Geestrandmoores zur Elbe hin abfließen. Hier war eine Möglichkeit, mit Pferd und Wagen von der ersten in die zweite Meile und über die heutige Straße „Altenschleuse“ und „Muddweg“ nach Jork zu gelangen.
Um 1764 wurde eine neue Schleuse lüheabwärts am Hessbögel errichtet und die Schleuse am Nessbogen abgerissen. Stattdessen entstand spätestens zu dieser Zeit eine neue, die „Schmale Brücke“ über die Lühe nördlich des Nessbogens, wo sie bis heute mehrfach erneuert besteht.
Die nebenstehende Karte der Deiche an der Lühe, vom Artillerieleutnant von Braun 1752 gezeichnet, zeigt den Verlauf der Lühe von der damals 150 Jahre alten Schleuse südlich vom Nessbogen bis zur Mündung in die Elbe. Südlich der Schleuse brauchten die Deiche nicht mehr erhöht zu werden, sie wurden an vielen Stellen mit Häusern bebaut.

Interessant an dieser recht präzisen Karte ist, dass im „NESSFELD“ keine Hofstelle, nämlich der Nesshof, eingezeichnet ist, sondern dass Gehöfte (3 ?) nur links, d.h. westlich der „Ness Straße“ vermerkt werden. Demgegenüber ist der Gutshof „Bergfried“ genau eingezeichnet ebenso wie die zahlreichen hofnahen Obstgärten. Auch in der kurhannoverschen Landeskarte von 1769 ist kein Symbol für den Nesshof vermerkt.
Im oben (S. 6) wieder gegebenen Plan von 1781 sind der Nesshof und der noch heute bestehende weitere Bauernhof (Reyer) rechts der Straße an den heutigen Plätzen eingezeichnet. Entweder irrte Leutnant von Braun und ebenso die Offiziere, die die Karte der kurhannoverschen Landesaufnahme von 1769 zeichneten oder Kriegsereignisse und/oder die Markusflut vom 7. Oktober 1756 richteten solche Schäden an (in Guderhandviertel 54 geschädigte Hofbesitzer mit einem Gesamtschaden von 3.713 Thalern), dass Neubauten an anderer Stelle oder erst später - zwischen 1770 und 1780 - errichtet wurden
Das noch im 16. Jahrhundert in Guderhandviertel in den Quellen nachgewiesene „Siedest-(=Nieder)gericht“ an der Lu war offenbar noch bis zur Franzosenzeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts tätig: Zuständig war es vor allem für leichtere Körperverletzungen, Vormundschaftsangelegenheiten, Fundsachen, Straßenzustand usw. Ob dieses Gericht aber im 18. Jahrhundert immer noch auf den Nesshof tagte, lässt sich nicht nachweisen und ist eher unwahrscheinlich. Als 1832 im Rahmen einer Gerichtsreform die Niedergerichte im Alten Land beseitigt wurden, ist laut einer zeitgenössischen Aufstellung über den vorangegangenen Zustand vom Gerichtsort „Nesshof“ nicht die Rede.
So schreibt Chr. Zesterfleth, der sich auf „eine ältere Beschreibung von dem Amtmann Schaf zu Osterholz (Hannover 1790) S. 34 f.“ stützt, in der „Beschreibung des im Herzogthum Bremen belegenen Alten Landes“ (Hamburg 1847), dass es u.a. folgende „Siedenstgerichtsvögte“ gegeben habe:
„2) von Zesterfleth Voigt auf den Sövenhöfen, zu Hutfleth und Bachenbruch;
3) von Zesterfleth Voigt zu Steinkirchen und Mittelkirchen.
4) der Agathenburger- oder Harsefelder-Voigt in Neuenkirchen und Guderhandviertel, welches Gericht früher dem Kloster St. Mariae in Stade [= falsch, s.o.], zugestanden hatte und nach dessen Aufhebung dem Landes-Herrn zugefallen war“.
Es ist nicht bekannt, wann der Nesshof - insgesamt oder aufgeteilt - in den erblichen Besitz einer oder mehrerer Altländer Bauernfamilie gelangte. Den südlichen kleineren Teil des Nessbogen besaß Mitte des 19. Jahrhunderts Jakob Schliecker. Dieser Hof ist bereits in Karten von 1769 und 1781 eingezeichnet.
In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ist der Nesshof noch mehrfach erwähnt: Im Nordischen Krieg, den 1700-1719 Dänemark, Russland und Sachsen-Polen gegen Schweden austrugen, wurden vom schwedischen König an der Grenze zu Dänemark, die in der Mitte der Elbe verlief, schwedische Regimenter stationiert. Zusätzlich wurde unter dem Maior von Müller, dem Gutsherrn des Nesshofes, eine Landmiliz aus Altländern aufgestellt. Offenbar hatte der in schwedischen Heer aufgestiegene Offizier Müller den Nesshof zur Verwaltung oder zum Besitz übertragen bekommen.
Nachdem die Herzogtümer Bremen und Verden 1712 zu Dänemark und dann 1715 zu Hannover kamen, ist weiterhin ein Gutsbesitzer von Müller noch 1736 auf der „Adlersburg“ in Grünendeich und auf dem Nesshof nachweisbar. Nach einer anderen Quelle heißt es, dass der aus einer Hamburger Familie stammende Johann Vincent Müller nach einem Konkurs das Alte Land und somit auch den von ihm verwalteten Nesshof und auch die Adlersburg in Grünendeich verlassen hat.
Für etwa 100 Jahre fehlen in der historischen Überlieferung eindeutige Nachrichten zum Nesshof.
Im 19. Jahrhundert war dann die Altländer Familie Bey, die auch in Twielenfleth, Steinkirchen, Hollern, Neuenkirchen und Ladekop als Hofbesitzer nachweisbar ist, Eigentümer des Nesshofes an der Nessstraße 32. Auf einer in die 1954 erneuerte Altländer Pforte oben eingefügten alten Inschrift findet sich die Angabe: „Claus Bey / ACTA Bey / A(nn)o 1844“. In „Bilder und Nachrichten aus dem Alten Land I, herausgegeben von Carl Röper, 1988, wird fälschlich gelesen „C. Beeg ACTN Beeg Anno 1844“.
Das Datum 1844 gibt das Jahr der Errichtung der Pforte wieder. Wie lange zuvor die Familie Bey schon im Besitz dieses Hofes war, lässt sich bislang nicht klären.
Hinrich Pickenpack, der 1826 in Jork als Sohn des Brenners und Brauers Hinrich und Engel Pickenpack in Jork geboren wurde, heiratete im Alter von 21 Jahren 1847 in Guderhandviertel auf dem Nesshof die sieben Jahre ältere Erbtochter Metta Schliecker (*1819).
Der Vater von Metta Schliecker war Jacob Schliecker, ein „Hausmann“ (d.h. ein eigenständiger Besitzer eines großen Hofes) an der Nessstraße 44. Ein Bruder von Metta Schliecker erbte den väterlichen Hof, während Metta vom Nachbarn Claus Bey, dem Hausmann und Eigentümer des Nesshofes an der Nessstraße 32, als Tochter „angenommen“ (adoptiert) wurde, da er selbst keine Kinder hatte. Somit brachte Metta Schliecker den Nesshof bzw. die Anwartschaft darauf in ihre Ehe mit Hinrich Pickenpack ein.
Der Sohn Jakob Pickenpack, der am 20.11.1850 als erster Pickenpack auf dem Nesshof geboren wurde, bekam im Jahr seiner Eheschließung 1880 mit der Gutsbesitzerstochter Anna Katharina Wilckens aus Agathenburg den Nesshof übertragen.
Jakob und Anna Pickenpack hatten fünf Kinder: Meta *1881, Johanne *1883, Hinrich *1885, Hans *1888 und John *1890. Als sie auf dem Hof heranwuchsen und als Metas Konfirmation anstand, mussten sie eine Katastrophe mit ansehen: Im März 1896 brannte das Hauptgebäude des Nesshofes, das alte 36 m lange Altländer Bauernhaus, ab. Es blieben vom Wohnteil und dem nach hinten gelegenen Stallteil keinerlei Reste übrig.
Ein schon vor dem Brand geplanter Neubau wurde aus Altländer Ziegeln errichtet: das Wohnhaus mit Schindeln, das neue Stallgebäude mit Dachpfannen gedeckt. Damit entsprach die Wohnsituation den gewandelten höheren Ansprüchen.
(c) 2010 Winfried Hollmichel
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