Verhaltensregeln auf dem Campingplatz Nesshof (Stand: 31.05.2021):
1. Reduzieren Sie möglichst Kontakte zu anderen Personen, die nicht Ihrem eigenen Haushalt angehören und halten Sie soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person. Kann eine Person den Abstand nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
2. In sämtlichen Gemeinschaftsanlagen in geschlossenen Räumen ist, unabhängig von der Tageszeit und dem Besucheraufkommen, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch bei großen Menschansammlungen im Außenbereich. Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (also bis zum 6. Geburtstag) sind Kinder von dieser Pflicht komplett ausgenommen. Für Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag (also einschließlich der 14-jährigen Kinder) reicht eine Alltagsmaske.
3. Wo und wann immer möglich sollten die Hände desinfiziert oder gründlich gewaschen werden. Alternativ können auch mitgebrachte Handschuhe verwendet werden. Versuchen Sie sich nicht ins Gesicht zu fassen. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein (Taschentuch, falls nicht vorhanden: in die Ellenbeuge).
4. Bitte nutzen Sie vorrangig die Waschräume in Ihrer Mietunterkunft bzw. die Nasszellen Ihrer Fahrzeuge. In den Waschhäusern muss ebenfalls ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der MundNasen-Schutz kann in geschlossenen Toiletten- und Duschräumen abgenommen werden. Bitte putzen Sie sich die Zähne ausschließlich auf Ihrem Stellplatz oder in den geschlossenen Duschräumen.
5. Aktuelle Kontaktbeschränkung: Eine Zusammenkunft von Personen ist nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig oder mit höchstens zehn Personen, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten. Begleitpersonen oder Betreuungskräfte, die erforderlich sind, um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, werden nicht eingerechnet. Im Übrigen sind Zusammenkünfte von Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren mit insgesamt bis zu zehn Kindern sowie den Personen eines Haushalts zulässig. Bei der Ermittlung der zulässigen Zahl von Personen werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht eingerechnet. Diese Regel gilt auch für Ihre Stellplätze und Mietobjekte. Bitte halten Sie auch zu Freunden, wann immer möglich, einen Abstand von min. 1,5m und vermeiden Sie Treffen in geschlossenen Räumen/ Vorzelten.
6. Jeder Gast älter als 14 Jahre muss zweimal die Woche einen Corona-Test machen. Die professionelle Bescheinigung von einer externen Stelle ist spätestens alle 3 Tage der Rezeption vorzulegen, bevorzugt per Mail an: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
7. Die Rechtsakte des Bundes sowie unseres Bundeslandes, Landkreises und unserer Gemeinde in Bezug auf die Corona-Pandemie gelten selbstverständlich auch auf unserem Campingplatz.
8. Leisten Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter zu Abstands- und Hygieneregeln bitte Folge. Diese dienen unser aller Gesundheit.
9. In Fällen grober und / oder wiederholter Verstöße gegen diese Regeln für ein sicheres Miteinander behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen, um Mitarbeiter und andere Gäste zu schützen. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall auch Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber entstehen können.